Sachverständige Stelle

Wir sind eine vom LaNUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW) anerkannte sachverständige Stelle.

Das LANUV ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen

  • zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen
    für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 A  bs. 3 LHundG NRW und § 11 A  bs. 3 LHundG NRW)
  • zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
    für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A  bs. 2 LHundG NRW).

Die vom LANUV anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.